Immobilien-Kaufvertrag: Augen auf beim Kauf von Haus und Wohnung

Der große Moment ist gekommen. Interessenten möchten eine Immobilie kaufen und leisten bei der notariellen Beurkundung ihre Unterschrift auf einem Kaufvertrag für Haus oder Wohnung. Bei diesem für viele Menschen vielleicht einmaligen Vorgang geschieht etwas Endgültiges, das gesamte künftige Leben Beeinflussendes. Egal, ob die Immobilie als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung erworben wird – die von Emotionen getragene Atmosphäre in der Gegenwart von Verkäufer und Notar lässt es schwer zu, kritisch zu sein und einzelne Punkte des Kaufvertrages zu hinterfragen, während der Notar den Kaufvertrag vorliest und erläutert.

Foto: © Kurt F. Domnik  / pixelio.de
Foto: © Kurt F. Domnik / pixelio.de

Immobilie kaufen heißt akribisch Details prüfen

Ein Objekt rückt aus unterschiedlichen Gründen in das Bewusstsein von Interessenten, und es reift der Gedanke, diese Immobilie zu erwerben. Verkaufsargumente steigern das Interesse und lassen die Eindrücke tendenziell positiv erscheinen. Das Objekt wird besichtigt, und genau in dem Moment ist Objektivität und Wachsamkeit unverzichtbar.

Eine Führung durch den Verkäufer sollte dabei möglichst vermieden werden. Sonst wird eher etwas übersehen. Es ist einfacher ein neues oder leeres als ein genutztes oder altes Objekt zu bewerten. In jedem Fall ist es notwendig, alle denkbaren Details zu prüfen. Viele Augen sehen mehr, und ein hinzugezogener Sachverständiger nimmt zusätzlich Dinge wahr.

Sicht- oder riechbare Feuchtigkeit, Wasserflecken, Zugluft, der Zustand des Dachstuhles und der Dachziegel oder anderer Dachabdeckungen, die Schornsteinbeschaffenheit, Dichtigkeit und Klarheit der Fenster, Isolierung und Heizung, Energieausweis, das Alter der Elektro- und Sanitärinstallationen inklusive Wasserleitungen und Abflussrohren, Dachrinnen, Zustand und Beschaffenheit der Fußböden und Türen, das Baujahr und die Nennleistung des Heizkessels sowie der Heizkörper, Angaben über Flächen und Himmelsrichtungen, Raumhöhen, Lärm von außen sowie bei Neubauten die Einhaltung des Bauvertrags sind Punkte, die geprüft werden müssen.

Vor Beurkundung Kaufvertrag für Haus oder Wohnung den Vertrag prüfen lassen

Haben Interessenten sich entschlossen und wollen die Immobilie kaufen, werden dem von der Käuferseite ausgesuchten Notar Daten für den Kaufvertrag für Haus oder Wohnung mitgeteilt. Dazu gehören besonders bei freistehenden Gebäuden die Feststellung der Grundstücksgrenzen durch Inaugenscheinnahme der Grenzsteine, Baulasteintragungen und vorhandene Baugenehmigungen, auch für Anbauten. Käufer, die zum Beispiel bei Recht24-7.de von einem Fachmann vor der Beurkundung den Vertrag prüfen lassen, vermeiden Überraschungen.