Wer braucht schon eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Viele Garten- und auch Hausbesitzer sind der Meinung, dass das kleine Gartenhäuschen ganz sicher keine Baugenehmigung benötigt. Wozu auch? Es ist doch nur eine Laube, ein Geräteschuppen oder das Gartenhaus für die Party. Wer der Meinung ist, für jegliche Bauten im Garten keine Genehmigung zu benötigen, kann schnell eines besseren belehrt werden. Nämlich dann, wenn Behörden zum Rückbau auffordern oder ein Bußgeld für den Schwarzbau verlangen. Sicher benötigt nicht jedes Gartenhaus eine Baugenehmigung. Für einige ist diese aber schon erforderlich.

Für ein Blockhaus im Garten ist eine Genehmigung erforderlich! Bildquelle: © Gartenhaus-GmbH
Für ein Blockhaus im Garten ist eine Genehmigung erforderlich!
Bildquelle: © Gartenhaus-GmbH

Landesbauordnung entscheidet über den Bauantrag

Die Frage, ob eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus benötigt wird oder nicht, beantwortet die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Anforderungen und Bestimmungen sind sehr unterschiedlich. Entscheidend ist also in erster Linie, wo das Gartenhaus stehen soll. Die LBO bestimmt in den einzelnen Bundesländern, bis zu welcher Größe und unter welchen Umständen keine Baugenehmigung benötigt wird.

So dürfen im Bundesland Baden-Württemberg Gartenhäuser bis zu einem umbauten Raum von 40 m³ ohne jegliche Genehmigungen erbaut werden. Allerdings sollten Bauherren bei der Größe vorsichtig sein, denn zum umbauten Raum gehören auch Dachvorsprünge, welche 50 cm überstehen. Außerdem muss das Gartenhaus im Innenbereich erbaut werden. Als Innenbereich wird das erschlossene Baugebiet der Gemeinde bezeichnet. Im Außenbereich liegen die Bestimmungen wieder ganz anders.

Es gibt aber auch zahlreiche weitere Bestimmungen in der Landesbauordnung, welche Einfluss auf die Baugenehmigung haben und zu Einschränkungen in der Genehmigung führen können. In einigen Gemeinden und Städten gibt es Bebauungspläne, welche genau festlegen, wo gebaut werden darf oder wo der Bau eines Gartenhauses verboten ist. Außerdem kann innerhalb eines Grundstücks bei der Baugenehmigung auch auf Baufenster und Baulinien bestanden werden. Auch Grenzbebauungen sind nicht immer einfach zulässig.

In einigen Bundesländern wird die Erteilung der Baugenehmigung auch von der Nutzung abhängig gemacht. So kann es durchaus sein, dass der Hobbyraum keiner Genehmigung bedarf, der Schlafraum aber schon. Bauherren von Gartenhäusern finden die entsprechenden Bestimmungen in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Wie beantragt man eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Viele Bundesländer bieten den Bauantrag online an. Der Antrag muss lediglich heruntergeladen, ausgefüllt und eingereicht werden. Beantragt wird immer bei der für den Grundbesitz zuständigen Baubehörde. Liegt der Garten also in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitz, muss in dieser Gemeinde auch der Antrag gestellt werden. Beim Bauamt wird der Antrag geprüft. In manchen Fällen kann auch eine Prüfung vor Ort erforderlich werden. Bauherren sollten bedenken, dass falsche Angaben zum Entzug der Baugenehmigung führen kann.

Ist eine Baugenehmigung immer notwendig?

Nicht überall ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus erforderlich. In Gartensparten ist der Bau eines Gartenhauses oder einer Gartenlaube meist ohne Genehmigung möglich. Dort muss lediglich die Zustimmung des zuständigen Vereins eingeholt werden. Der genehmigungsfreie Bau ist aber nur bis zu einer bestimmten Größe möglich. Laut Kleingartensatzung beläuft sich die Größe meist auf circa 25 m² inklusive der überdachten Terrasse. Die Vorgaben und Bestimmungen sind der Satzung des Vereins zu entnehmen.

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