Zweckdienliche Infrastruktur in öffentlichen Gebäuden

Über das gesamte Jahr verteilt befindet man sich eine nicht unwesentlich lange Zeit in öffentlichen Gebäuden. Sei es bei Amtsgängen, in der Universität, am Standesamt oder bei Gericht – all diese Institutionen und deren Gebäude werden von der öffentlichen Hand finanziert und gelten demnach auch als öffentliche Gebäude. Vielen ist es vor allem in großen Rathäusern und Amtsgebäuden wohl schon so ergangen, dass sie die Orientierung verloren und sich verlaufen haben.

Lange Gänge, monotone Ansichten und eine alte komplizierte Architektur lassen ein Amtsgeschäft oft länger dauern als geplant. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass in sämtlichen öffentlichen Gebäuden, aber auch jenen Gebäuden die von Bund, Länder oder Gemeinden mitfinanziert werden und dem öffentlichen Leben dienen eine klare und gute Beschilderung sämtlicher Wege und Zimmer vorhanden ist. In Krankenhäusern hat es sich beispielsweise bewährt verschieden farbige Linien auf dem Boden anzubringen, denen man nachgehen kann. Hierbei handelt es sich um ein System, dass einfach zu verstehen, nicht kompliziert zu errichten und damit auch für Kinder und ältere Menschen gut geeignet ist.

Im Bereich der infrastrukturellen Ausstattung öffentlicher Gebäude im Sinne der Bedürfnisse älterer und mobil eingeschränkter Menschen, ist es auch wichtig diesen eine Möglichkeit zu geben in teils alten Gebäuden, die über keinen Lift oder Aufzug verfügen, die oberen Stockwerke zu erreichen. Eine geeignete Lösung in diesem Zusammenhang ist die Montage von einem Treppenlift oder einem Rollstuhllift. Mit Hilfe eines solchen Treppenliftes oder eines Rollstuhlliftes (hier klicken) kann man auf einer Plattform fahrend die Hürde von mehreren Stufen auch im Alter problemlos und bequem überwinden.