Auch kleinere Bauvorhaben mit behördlicher Genehmigung

Das Vorhaben, irgendwann sein eigenes Domizil zu errichten, ist meistens von entbehrungsreicher, harter Arbeit und unvorhergesehenen Ereignissen überschattet. Da sind es nicht alleine kritische Finanzierungsprobleme, die dem Bauherrn zu schaffen machen und sein Bauvorhaben maßgeblich beeinflussen. Gelegentlich sind es auch andere Umstände, die ohne jede Vorahnung und somit unerwartet und manchmal in schmerzhafter Art und Weise die Freude an gestalterischen Maßnahmen eintrüben.

Viel Zeitaufwand mit der Bürokratie

Ein zeitlicher Verzug mit der erforderlichen Baugenehmigung kann die gesamte Bauplanung für ein Eigenheim schon empfindlich stören und negativ beeinflussen. Gerade dann, wenn der Bauherr die Planung und Durchführung der einzelnen Bauabschnitte selbst koordinieren und für deren Umsetzung Sorge tragen muss, können Störungen im zeitlichen Ablauf sehr teuer werden. Terminschwierigkeiten mit Handwerkern sind nur ein Beispiel dafür.

Mit Stempel und Unterschrift Bildquelle: © S. Hofschlaeger / pixelio.de
Mit Stempel und Unterschrift
Bildquelle: © S. Hofschlaeger / pixelio.de

Der Gesetzgeber gewährt Gemeinden und Städten im Rahmen vom öffentlichen Baurecht viel Spielraum, um in entsprechenden Satzungen örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Ein solches Zugeständnis, wenn man es denn als solches bezeichnen möchte, hat durchaus seine Berechtigung. Jedes Bundesland in der Bundesrepublik hat seine eigenen kulturellen Wurzeln. So lassen sich auch heute noch viele charakteristische Unterschiede in der Baukultur erkennen. Wenn man beispielsweise nur auf verschiedene Dacheindeckungen schaut, die in verschiedenen Landesregionen gebräuchlich sind, so wird dieser Tatbestand schon überdeutlich.

Bauvorschriften immer im Auge

Während im Norden noch malerische Rieddächer die Häuser schmücken, sind es in anderen Landesteilen rote Tonziegel, oder wie in Teilen des Rheinlandes robuste, anthrazitfarbene Dacheindeckungen mit Schieferplatten, die auf den Hausdächern dominieren. Ebenso sind die Dachformen dann auch an das Material angepasst, welches für die Dacheindeckung ausgewählt wird. Es gibt viele andere Beispiele die nahelegen, dass die Mitbestimmung kommunaler Verwaltungen bezüglich der Konstruktion baulicher Anlagen und grundsätzlich allen gestalterischen Maßnahmen in ihren Wirkungsgebieten auch sinnvoll sind. Eine Bauplanung ohne jegliche Bauvorschriften würde den Charakter von dörflichen Wohngebieten, Altstädten und anderen Wohnanlagen schnell nachhaltig beeinflussen und zwar auch im negativen Sinne.

Mit einem guten Bebauungsplan Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
Mit einem guten Bebauungsplan
Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de

Die Gemeinde wacht über das Ortsbild

Öffentliches und privates Baurecht Regeln im Prinzip alle baulichen Maßnahmen, die mit der Errichtung neuer baulichen Anlagen und/oder den Veränderungen an solchen Anlagen vorgenommen werden sollen. Bei jedem baulichen Vorhaben, das der Eigentümer einer Wohnanlage plant, sollte er oder sie also unbedingt bei der Gemeinde oder der örtlich zuständigen kommunalen Verwaltung vorsprechen, um für seine baulichen Absichten die behördliche Genehmigung einzuholen. Gerade bei vermeintlich einfachen Bauvorhaben kann es diesbezüglich zu unangenehmen Überraschungen kommen, wenn diese Regel nicht eingehalten wird.

So sind es unter anderem Carports, Terrassenkonstruktionen, oder gar kleinere Gartenhäuser, die der Zustimmung der örtlichen Kommunalbehörde bedürfen. Gerade bei einem Gartenhäuschen könnte die Vermutung im Raum stehen, dass es ohne diesen bürokratischen Aufwand auf dem eigenen Grundstück aufgestellt werden darf. Die existierenden Bestimmungen und Richtlinien dazu sind oft gänzlich unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern wird die Grundstücksgröße maßgeblich zugrunde gelegt, in anderen der umbaute Raum des Bauobjektes. Weitere Informationen zum Thema Baugenehmigungen für ein Gartenhaus werden im Detail beschrieben. Da werden auch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt.

Gartenhaus mit solidem Fundament Bildquelle: © Daniel Nimmervoll - Fotolia.com
Gartenhaus mit solidem Fundament
Bildquelle: © Daniel Nimmervoll – Fotolia.com

Ohne Gartenhaus Baugenehmigung droht der Abriss

Ab einer gewissen Größenordnung und besonders dem mit der Größe auch zunehmenden Gewicht eines Gebäudes, wird man natürlich auch für einen soliden Untergrund sorgen wollen, oder sogar müssen. Denn, wer möchte schon sein tolles Gartenhaus im Boden versinken, oder nach einiger Zeit windschief in der Ecke stehen sehen. Sind es nur Punktfundamente, die zur Stabilisierung des Bauobjektes vorgesehen werden, dann wären die Umstände bei einem späteren Abriss noch überschaubar. Viele Bauherrn entscheiden sich aus guten Gründen aber für eine komplette Bodenplatte. In diesem Fall wären die Umstände von erheblich größerer Tragweite, wenn die zuständige Behörde im Nachhinein die Entfernung vom Gartenhaus einfordern sollte.

Fazit

Grundsätzlich sollte bei jeder baulichen Veränderung auf dem eigenen Grund und Boden die behördliche Genehmigung eingeholt werden, damit es nicht irgendwann zu unliebsamen Überraschungen kommt.

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